Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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An der Stelle des zum Haupt-Agenten der Preußischen Lebens- und Ga- 
rantie-Versicherungs-Aktien= Gesellschaft „Friedrich Wilhelm“ zu Berlin für das 
Großherzogthum designirt gewesenen Weinhändlers Wilhelm Däche zu Eisenach ist 
der Kaufmann C. B. Henkel in Weimar als Haupt-Agent ernannt worden. 
Es wird solches, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 20. Sep- 
tember d. J. (Reg.-Bl. Nr. 22), andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 16. November 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Der National-Viehversicherungs-Gesellschaft zu Cassel ist die Erlaubniß zum 
Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt und es ist von derselben 
der Kaufmann Louis Carl Grosse in Allstedt zum Haupt-Agenten bestellt worden. 
Es gelangt dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 16. November 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Die in dem Gesetz, betreffend die polizeiliche Beaufsichtigung der Bauten, vom 
11. Mai d. J., enthaltenen Reduktionen des Weimarischen Maßes auf das Meter- 
Maß bedürfen insoweit einer Berichtigung, als 
die im §. 6 Ziffer 2 und 3 angegebene Entfernung von 24 Fuß gleich- 
steht einer Entfernung von 6,77 Meter und nicht 5,77 Meter und die in 
demselben Paragraph Ziffer 3 angegebene Entfernung von 12 Fuß gleich- 
steht einer Entfernung von 3,38 Meter und nicht 2,88 Meter. 
Es wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 25. November 1869. « 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Vom Bundes-Gesetzblatt ist die Nr. 37 erschienen und enthält: 
(Nr. 376.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten 
zum Bundesrath des Norddeutschen Bundes und des Deutschen 
Zollvereins. Vom 18. November 1869. 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.