Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

Beilage H. 
N. N. (Name des Ortes.) 
Abgangs-Liste 
Steuerrolle für den II. Theil der Orts-Quote 2te Abtheilung 
für das II. Halbjahr 18. 
über den Abfall der Erwerbs-Kapital- und Steuer-Ansätze derjenigen Personen, welche 
im Laufe des ersten Halbjahres 18. den Ort verlassen haben, oder ohne Hinter- 
lassung von Erben, welche das vom Verstorbenen betriebene Geschäft oder Gewerbe 
in dem Orte fortsetzen, mit Tode abgegangen sind. 
Daß die in gegenwärtiger Abgangs-Liste unter 
„Begründung des Abgangs“ angeführten Sach- 
verhältnisse wirklich bestehen, wird andurch be- 
schelnigt. 
Der Gemeindevorstand. 
(Siegel.) N. JN. 
Bemerk. Auf dem Grunde der von dem Gemeindevorstande zu machenden Angaben ist die 
Liste von dem Orts- Steuereinnehmer anzufertigen und zu unterzeichnen. Die betreffenden Abfälle 
sind nach Nummer, Name, Steuer-Kapital und Jahres-Steuerbetrag genau aus der Steuerrolle 
auszuziehen. Bei etwaigem Verzug hat der Steuereinnehmer die Abgabe der fraglichen Notizen 
oder wenn kein Abfall vorgekommen, die Ausfertigung eines Ausfallscheins bei dem Gemeindevor- 
stande in Erinnerung zu bringen. 
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