Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Dienstpferde s. Büreau-Aufwände. 
Dienstwohnungen, das Einkommen aus denselben mit zu fatiren und zu berechnen E. St. 88. 22. 53. 
Dividenden s. Zinsen. 
E. 
Eidliche Bestärkung bei fortgestellter Reklamation E. St. §. 76. A. V. S. 83. 
Einkommen aus verschiedenen Quellen, dessen Beiziehung zur Versteuerung E. St. 8. 13. 
Einkommen, welches durch Einschätzung zu ermitteln ist, E. St. §. 6. 
welches zu fatiren ist E. St. §. 5. 
Einkommensteuer, allgemeine direkte St. V. §§. 13—17. 
Befreiungen von derselben St. V. S. 15. 
s. auch Steuerbefreinngen. 
welches Einkommen von derselben betroffen wird, St. V. L. 13. 
siehe übrigens: Einschätzung, Steuer und Stenerbefreiungen. 
Einschätzung, allgemeine Bestimmungen hierüber E. St. 88. 60. 61. 
Beaufsichtigung des Verfahrens hierbei durch die Rechnungsämter E. St. §§. 72—74. A. V. 
gs. 76. 77. 
der Auszüge E. St. 8. 71. A. B. 8. 72. 
der Boden- und Gebäude-Rente E. St. 88. 62—65. A. V. 88. 56—61. 
der einzelnen Arten des Einkommens E. St. 88. 62—71. A. V. 88. 56—73. 
der Privatdiener, Gehülfen oder Arbeiter E. St. §. 70. A. V. §. 71. 
des Einkommens aus Gewerbe und Erwerb überhaupt E. St. §8§. 66—70. A. V. 88§. 62—71. 
des Feldgewerbes E. Si. §s. 67. A. V. 8S. 70. 
des Grundeinkommens E. St. 88. 62—65. A. V. 88. 56—61. 
des Pachtgewerbes aus landwirthschaftlichen Pachtungen E. St. §. 68. A. V. SS. 67. 69. 
des Pachtgewerbes aus nicht landwirthschaftlichen Pachtungen E. St. 8. 66. 
Leitung des Verfahrens hierbei durch die Rechnungsämter E. St. §. 54. A. V. F. 45. 
nachträgliche für das II. Halbjahr E. St. §. 80. 
Reklamationen gegen dieselbe s. Reklamationen. 
unrichtige Anderer, Beschwerdeführung hierüber s. Beschwerdeführung. 
Einzelrichter s. Justizbehörden. 
Eisenbahnen, grundsteuerpflichtig St. V. 8. 4. 
Eisenbahn-Fahr beamte, können bei Fatirung ihrer Dienstbezüge ein Dritttheil als Reiseaufwand 
abrechnen A. V. F. 9. 
Eisenbahn-Gesellschaften, frei von direkter Einkommensteuer St. V. §. 15. 
gehören zu den öffentlichen Anstalten A. V. §. 4. 
Eisenbahnwärter, in welchen Fällen solche zu fatiren haben A. V. SF. 6. 
Entsiegelung von Fassionen s. Fassionen. 
Erben, deren Haftpflicht für Strafe und Nachsteuer bei Steuerhinterziehungen ihres Erblassers, 
E. St. S. 39. 
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