Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserm Großherzoglichen Staats-Insiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 10. März 1869. 
Carl Alexander. 
von Watzdorf. G. Thon. Stichling. 
Nachtrag 
zu dem Gesetz vom 11. Dezember 1850, 
betreffend die Beitreibung der Abgaben an 
den Staat und an öffentliche Anstalten. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach erfolgtem Vortrage im 
Großherzoglichen Gesammt-Ministerium die in dem den Herren Ferdinand Walther 
und Peter Chorfritz Möller zu Leipzig auf einen, Thermo-Transmittor genannten 
Apparat, unter dem 29. April v. J. ertheilten Erfindungs-Patente (Reg. Bl. v. J. 
1868, S. 207) festgesetzte Frist zur Beibringung des Einführungsnachweises, um 
Ein Jahr, mithin bis zum 29. April 1870, zu verlängern geruht. 
Es wird Solches hierdurch zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 10. März 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
Der Feuer= und Lebens-Versicherungsgesellschaft „Royal“ zu Liverpool ist 
die Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum widerruflich ertheilt worden. 
Es wird dieses und daß die Gesellschaft den Oekonomie-Kommissar Julius 
Höckner in Weimar als Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, 
zugleich mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von 
ihr ein Nachweis der Vollstreckbarkeit der von diesseitigen Behörden gegen sie ge- 
sprochenen rechtskräftigen Erkenntnisse an ihrem Domicil nicht geliefert worden ist. 
Weimar am 22. März 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach.
	        
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