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B. Fremde, d. h, solche, welche dem Staatsverbande des Großherzogthums nicht
angehören, haben im Großherzegthume zu verstenern:
a) ihr Einkommen aus innerhalb des Großherzogthums gelegenen Grundstücken
und aus der auf die Selbstbearbeitung und Selbstbewirthschaftung derselben
verwendeten Erwerbsthätigkeit oder aus den auf solchen dinglich ruhenden.
Berechtigungen;
ihr Einkommen aus im Großherzogthume betriebenen selbstständigen Gewerbs-
anstalten der oben (A. b.) näher beschriebenen Art, und
aus Dienst-Einkommen, Wartegeldern und Pensionen, welche sie aus einer
Großherzoglichen Hof= oder Staats-Kasse, oder von einer inländischen Ge-
meinde, Stiftung oder öffentlichen Anstalt beziehen, ingleichen
ihr Einkommen aus dem Zinsrenten= oder Dividenden-Bezuge von solchen
Aktiv-Kapitalien, welche von ihnen — sei es baar, oder in Staats= oder
Privat-Schuldbriefen, Aktien u. s. w. — in Folge eines Dienst= oder Ge-
schäfts-Verhältnisses im Großherzogthume an Behörden oder Privat-Personen
als Kautionen eingezahlt oder hinterlegt worden sind, jedoch blos auf die
Dauer der wirklichen Kautions-Bestellung und demnach nur bis zur erfolgten
Rückgabe jener Kautienen.
Ferner haben
e) fremde Gewerbs= und Handels-Leute, welche im Inlande Handelsgeschäfte
treiben, oder sonst einen Erwerb suchen, alsbald bei ihrem Eintritte in das
Großherzogthum die dafür besonders geordnete Gewerbssteuer zu entrichten,
soweit sie nicht nach Bestimmung des betreffenden Gesetzes, bezüglich durch
Staatsverträge davon befreit sind.
Nehmen Fremde im Großherzogthume ihren wesentlichen Aufenthalt, so haben
dieselben
1) auch das Einkommen aus ihrer Erwerbs= und Geschäftsthätigkeit überhaupt
in demselben Umfange, wie die Staatsangehörigen, ingleichen
8) das Diensteinkommen, welches sie von einem fremden Staate oder Hofe,
ingleichen von einer ausländischen Gemeinde, Stiftung oder öffentlichen An-
stalt beziehen,
hier zu versteuern.
C. Dienst= Einkoyunen, Wartegelder und Pensionen, welche aus einer Kasse des
Norddeutschen Bundes oder aus einer dem Großherzogthume mit anderen
b
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