Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

109 
selung der beiderseitigen Ratifikationsurkunden soll spätestens binnen vier Wochen 
in Berlin erfolgen. 
So geschehen Berlin, den ein und dreißigsten Juli Eintausend achthundert 
and siebenzig. 
6 Theodor Weitshaupt. 
6 Dr. Volkmar Reinhard. 
II. Der Nettotaxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf einen Groschen 
sechs Pfennige festgestellt- worden. 
Weimar am 11. Oktober 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Von dem Bundesgesetzblatt sind erschienen die Rummern 39, 40, 41, 42, 
43, 44, 45, enthaltend unter 
(Nr. 571.) Allerhöchster Erlaß vom 30. September 1870, betreffend die Aus- 
gabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000 
Thalern. 
(Nr. 573.) Freundschafts-, Handels= und Schifffahrtsvertrag zwischen Seiner 
Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen 
Bundes und des Zollvereins und den Vereinigten Staaten von 
Mexiko. Vom 28. Angust 1869. 
(Nr. 575.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Oktober 1870 wegen Abänderung des 
Allerhöchsten Erlasses vom 24. Juli 1870, betreffend die in Ge- 
mäßheit des Gesetzes vom 21. Juli 1870 zur Deckung des außer- 
ordentlichen Geldbedarfs der Militär= und Marineverwaltung aufzu- 
nehmende Anleihe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.