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selung der beiderseitigen Ratifikationsurkunden soll spätestens binnen vier Wochen
in Berlin erfolgen.
So geschehen Berlin, den ein und dreißigsten Juli Eintausend achthundert
and siebenzig.
6 Theodor Weitshaupt.
6 Dr. Volkmar Reinhard.
II. Der Nettotaxpreis eines Blutegels ist bis auf Weiteres auf einen Groschen
sechs Pfennige festgestellt- worden.
Weimar am 11. Oktober 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Von dem Bundesgesetzblatt sind erschienen die Rummern 39, 40, 41, 42,
43, 44, 45, enthaltend unter
(Nr. 571.) Allerhöchster Erlaß vom 30. September 1870, betreffend die Aus-
gabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000
Thalern.
(Nr. 573.) Freundschafts-, Handels= und Schifffahrtsvertrag zwischen Seiner
Majestät dem Könige von Preußen im Namen des Norddeutschen
Bundes und des Zollvereins und den Vereinigten Staaten von
Mexiko. Vom 28. Angust 1869.
(Nr. 575.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Oktober 1870 wegen Abänderung des
Allerhöchsten Erlasses vom 24. Juli 1870, betreffend die in Ge-
mäßheit des Gesetzes vom 21. Juli 1870 zur Deckung des außer-
ordentlichen Geldbedarfs der Militär= und Marineverwaltung aufzu-
nehmende Anleihe.