Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Pag.  58  ibid.  lin.  6.  ist  statt  Radice  Glycyrrhicae  pulverata  zu
setzen:  Dextrino  puro,  und
„  „  „  „  10.  ist  statt  Radicis  Glypyrrhicae  zu  setzen:  Dextrini
  puri.

Die  auf  diese  Weise  bereiteten  trockenen  narkotischen  Extrakte,  deren  Standgefäße
  in  den  Apotheken  wie  bisher  die  Signatur:  sumatur  duplum  führen
müssen,  dürfen  demnach  auch  in  Auflösungen  verwendet  und  in  Anrechnung  gebracht
werden.

Diese  Bestimmung  hat  mit  dem  1.  Januar  k.  J.  in  Kraft  zu  treten.

Berlin,  den  14.  November  1870.

Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medizinal-Angelegenheiten.
Lehnert.

III.  Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  des  unterzeichneten  Staats-Ministeriums
  vom  21.  Dezember  v.  J.,  die  Veränderungen  der  Arznei-Taxe  betreffend
  (Reg.-Blatt  Seite  487),  wird  hierdurch  Folgendes  verordnet:

1.

Die  erwähnte  Bekanntmachung,  durch  welche  die  Veränderungen  der  Königlich
Preußischen  Arznei-Taxe  für  1870,  sowie  das  von  den  Apothekern  Schacht  und
Laux  im  nämlichen  Jahr  herausgegebene,  einen  Anhang  zur  amtlichen  Ausgabe  der
Königlich  Preußischen  Arznei-Taxe  bildende  Preisverzeichniß  der  in  der  letzteren
nicht  enthaltenen  Arzneimittel  für  das  Großherzogthum  in  Gültigkeit  getreten  sind,
ist  mit  Ablauf  dieses  Jahres  aufgehoben  und  tritt  von  da  ab  außer  Wirksamkeit.

An  deren  Stelle  wird

a)  die  im  Verlag  von  Rudolph  Gärtner  zu  Berlin  erschienene  Königlich  Preußische
Arznei-Taxe  für  1871,  jedoch  ohne  die  derselben  vorgedruckten  allgemeinen
Bestimmungen,  sowie

b)  binsichtlich  der  Preise  für  die  in  der  Taxe  nicht  aufgeführten  Arzneimittel
das  ebenfalls  im  Verlag  von  Rudolph  Gärtner  zu  Berlin  unter  dem  Titel:

„Preise  von  Arzneimitteln,  welche  in  der  siebenten  Ausgabe  der  Preußischen
Landes-Pharmakopöe  nicht  enthalten  sind,  zusammengestellt  mit  den  Arzneimittelpreisen
  der  Königlich  Preußischen  Arznei-Taxe  und  für  das  Jahr
1871  nach  den  Prinzipien  derselben  berechnet  von  Dr.  J.  E.  Schacht
und  F.  W.  Laux.  Berlin  1871“
erschienene,  einen  Anhang  zu  der  amtlichen  Ausgabe  der  Preußischen  Arznei-Taxe
  für  1871  bildende  Preisverzeichniß