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widerruflich ertheilt und von derselben der Kaufmann Karl Bernhard Henkel hier
zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum bestellt worden ist.
Weimar am 19. Juli 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
IIII. Von der Frankfurter Feuerversicherungs-Gesellschaft „Deutscher Phönix“
und’ von der Frankfurter Lebensversicherungs--Gesellschaft ist an Stelle des verstor-
benen Handelsschul-Direktors Schmidt der Buchhändler Carl Hoffmann zu
Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt worden, was hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 4. August 1870.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Von dem Bundes-Gesetzklatt sind erschienen die Nummern 33 und 34 und
enthalten unter
(Nr. 543.) Gesetz über die Ausgabe von Papiergeld. Vom 16. Juni 1870.
(Nr. 544.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanwei-
sungen im Betrage von 20,000,000 Thlrn. Vom 31. Juli·1870.
(Nr. 546.) Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von
Waffen, Kriegs-Munition, Blei, Schwefel und Salpeter. Vom
8. August 1870.
MWeimar. — Ho Vuchdruderei.