Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1870. (54)

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Urkundlich haben Wir diese Ordnung Hoöchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzeglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 2. September 1870. 
Im Namen und Auftrage Unseres Herrn Gemahles, 
Königlichen Hoheit und Liebden: 
# Sophie. 
von Watzdorf. G. Thon. Stichling. 
Verordnung 
für die Hofkirchgemeinde 
in Weimar. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem das Kataster von Gniebsdorf der Großherzoglichen Bezirks- 
Katasterführung zu Thalbürgel überwiesen worden ist, wird Solches hierdurch 
zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Weimar am 26. August 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. In Berücksichtigung der gegenwärtigen Zeitverhältnisse ist es höchsten 
Ortes für angemessen erachtet worden, daß die Wahlen der Abgeordneten für den 
nächsten ordentlichen Landtag weiter, als ursprünglich vorgesehen, hinausgerückt und 
demgemäß erst im Laufe der Monate Oktober und November vorgenommen werden. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juni d. J. 
wird Vorstehendes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. August 1870. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
von Watzdorf.
	        
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