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v Die Sendungen können auch aus offenen Karten (Geschäfts-Avise, Preis-
Kourante, Familien-Anzeigen, Bücherbestellungen und dergl. enthaltend) bestehen.
Die Karte muß aus einem festen Papier angefertigt sein, und darf in ihrer Größe
nicht wesentlich von dem Maß einer Korrespondenz-Karte abweichen. Wegen Ver-
sendung der Korrespondenz-Karten als Drucksachen siehe §. 14 Abs. u.
VI. Die Adresse kaun auf dem Streif= oder Kreuzbande oder aber auf der Sen-
dung selbst angebracht sein. Der Sendung kann eine innere, mit der äußern über-
einstimmende Adresse beigefügt werden.
vn Mehrere Gegenstände dürfen unter einem Bande (Verschnürung) versendet
werden, sofern sie von demselben Absender herrühren und überhaupt zur Versendung
unter Band (Verschnürung) gegen die ermäßigte Taxe geeignet sind; die einzelnen.
Gegenstände dürfen aber alsdann nicht mit verschiedenen Adressen oder besonderen.
Adreß-Umschlägen versehen sein.
vm Zirkulare 2c. von verschiedenen Absendern dürfen, wenn sie auf ein und
demselben Blatte oder Bogen gedruckt, lithographirt oder metallographirt sind,
unter einem Bande (Verschnürung) versendet werden.
Die Versendung der bezeichneten Gegenstinde gegen die ermäßigte Taxe ist
unzulässig, wenn dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w., irgend welche
Zusätze — mit Ausnahme des Orts, Datums und der Namensunterschrift bz.
Firmazeichnung — oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben. Es macht dabei
keinen Unterschied, ob die Zusätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere
Weise bewirkt sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von
Worten, Ziffern oder Zeichen, durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Aus-
radiren, Durchstechen, Ab= oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen
u. s. w. Anstriche, Durch= und Unterstreichungen, sowie nachträgliche Korrekturen
bloßer Druckfehler sollen jedoch gestattet sein, soweit diese Zusätze nicht etwa be-
stimmt sind, eine briefliche Mittheilung zu ersetzen. —
xAufderinueknoderäußernSeitedesBandesdürfenZusätzeirgendwek
cher Art, welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht befinden, mit
Ausnahme des Namens, der Firma, sowie des Wohnorts des Absenders.
xi Unter die verbotenen Zusätze ist das Koloriren von Modebildern, Land-
karten 2c. nicht zu rechnen; die Bilder und Karten dürfen aber keine Handzeichnung,
sondern müssen durch Holzschnitt, Lithographie, Stahlstich, Kupferstich, Photographie
u. s. w. hergestellt sein.
An Bei Preis-Kouranten, Kours-Zetteln und Handels-Zirkularen ist, außer
den nach Abs. 1X anwendbaren Zusätzen, die handschriftliche Eintraqung und Aende-
rung der Preise, sowie des Namens des Reisenden gestattet.
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