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[31] IV. Nachdem hinsichtlich des dem Melchior Nolden zu Frankfurt a. / M. auf
einen Apparat zum Trocknen und Dürren mehl= und körnerartiger Stoffe, zum
Erhitzen, Kühlen und Mischen flüssiger Substanzen, sowie zum Condensiren gas-
artiger Substanzen unter dem 30. April 1870 ertheilten Erfindungs-Patents
(Reg.-Blatt v. J. 1870 S. 38) die Frist zur Beibringung des vorschriftsmäßi-
gen Einführungsnachweises bis zum 30. April 1872 mit höchster Genehmigung
verlängert worden ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. April 1871.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Schambach.
[32] Das 13., 14., 15. Stück des Bundes-Gesetzblatts des Deutschen. Bundes
enthalten unter
Nr. 623 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1871, betreffend die Aus-
gabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000
Thalern.
Nr. 624 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Kriegszustandes in den
Bezirken des 8., 11., 10., 9., 2. und 1. Armeekorps, vom 27.
März 1871.
Nr. 625 die Ertheilung des Exequatur als Königlich portugiesischer Vicekonsul
an den Kaufmann Alfred Schaeffenroth zu Memel.
Nr. 626 die Bekanntmachung des fünften Verzeichnisses derjenigen höheren
Lehranstalten, welche zu Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wis-
senschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst be-
rechtigt sind, vom 28. März 187 1.
Nr. 627 die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsicht-
lich ihrer vom Unterricht in der Griechischen Sprache dispensirten
Schüler zu den im §. 154 Nr. 2c. der Militärersatzinstruktion vom
26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören, vom 28. März
1871.
Weimar. dof · Buchdrucerti. J