208
in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843
Seite 13— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren,
von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeich-
neten Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im
Großherzogthum zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. Mai 1874.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(/80|1 IV. Der Europäischen Lebensversicherungs= und Rentenbank zu Stuttgart
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges An-
suchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft
Carl Apel und Sohn zu Weimar zu Haupt-Agenten für den I., II.
und V Verwaltungsbezirk und
Bruno Krug zu Eisenach (Firma Otto Schwanitz, Nachfolger) zum
Haupt-Agenten für den III. und IV Verwaltungsbezirk des Groß-
herzogthums
bestellt hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 22. Mai 1874.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
Weimar — Hof-Buchdruckerei.