Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

Regierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenoach. 
Nummer 28. Weimar. 11. November 1876. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
1120) I. Die auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hohett, des Großherzogs, 
durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 16. 
Mai d. J. angeordneten Neuwahlen von Landtags-Abgeordneten des Groß- 
herzogthums für die nächste Etats-Periode 1878/80 haben folgendes Ergebniß 
gehabt. Gewählt wurden: 
a) durch die begüterte vormalige Reichsritterschaft: 
1) der Großherzogliche Kammerherr Rittergutsbesitzer von Helldorff, 
zu Schwerstedt; 
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigen- 
thums von mindestens Dreitausend Mark jährlicher Rente: 
2) der Großherzogliche Kammerherr Rittergutsbesitzer Freiherr von Ro- 
tenhan, zu Neuenhof, 
3) der Hauptmann a. D. Hermann von Heyne, zu Weimar, 
4) der Rittergutsbesitzer Richard Heydenreich, zu Ehringsdorf, 
5) der Mühlenbesitzer Heyne, zu Jena; 
c)dDdurch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus 
anderen Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Ein- 
kommen von mindestens Dreitausend Mark versteuern: 
6) der Großherzogliche Justizamtmann Emil Brüger, zu Weimar, 
7) der Kaufmann Ludwig Weimar, zu Jena, 
1876. 36
	        
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