Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachscu- Wrimar= Eise nach. 
Nummer 24.— 3 Weimar. 27. S 1877. 
  
  
Indalt: Ministerial Belanmmachung, eine Ucbereinlunt — der Grebrei: #czlich Sachüsc#n Slaats 
regierung und mehreren anderen deutschen Regierungen über Vereinfachung des Schuptrangport. 
verfahrens auf den Eisenbahnen be#mesiend. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(132) Zwischen Vertretern der Regierungen von Preußen, Sachsen-Weimar- 
Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, 
Schwarzburg= Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß jüngerer 
Linie ist für die genannten Staatsgebiete, in Preußen für die Regierungs- 
bezirke Erfurt und Merseburg, zum Zwecke der Vereinfachung des Schubtrans- 
portverfahrens auf den Eisenbahnen am 15. Mai d. J. zu Alnstadt ein 
Abkommen getroffen worden, welches, nachdem dasselbe die Genehmigung Sr. 
Königlichen Hoheit des Großherzogs und sämmtlicher betheiligten Regierungen 
gefunden hat, im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung 
Seitens der Behörden des Großherzogthums gebracht wird. 
Weimar am 15. September 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Uebereinkunft, 
die Vereinfachung des Schubtransportverfahrens betreffend. 
Art. I. 
Das Abkommen hat diejenigen Schubtransporte zum Gegenstande, welche 
1877.— 28
	        
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