Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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[161] V. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 28. Dezember 1876 (Reg.-Blatt von 1876 
Seite 225), die Veränderung der Arznei-Taxe betreffend, wird hierdurch Fol- 
gendes verordnet: 
J. 
Die im Verlag von Rudolph Gärtner zu Berlin erschienene Königlich 
Preußische Arznei-Taxe für 1878 (Berlin 1878) wird hierdurch, jedoch ohne 
die derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“, für die Apotheker 
des Großherzogthums vom 1. Januar 1878 ab bis auf Weiteres als bindende 
Norm eingeführt. 
II. 
Alle in der Verordnung vom 2. August 1864 enthaltenen Bestimmungen 
über die Taxe und deren Anwendung finden vom 1. Januar 1878 ab nur 
auf die durch gegenwärtige Bekanntmachung eingeführte Taxe Anwendung. 
Weimar am 15. Dezember 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef. 
pr. Schomburg. 
[!62) VI. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich 
Sächsische Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren 
Schulamts ist für die Prüfungsperiode vom 1. November 1877 bis 31. Ok. 
tober 1878 folgendermaßen zusammengesetzt: 
Vorsitzender: 
Geheimer Hofrath Professor Dr. Stickel. 
Eraminatoren: 
für altklassische Philologie: Professor Dr. Rohde in Jena und Oberschul- 
rath Dr. Marquardt in Gotha; eventuell als außerordentlicher 
Examinator Professor Dr. Delbrück; 
für deutsche Sprache und Litteratur: Professor Dr. Sievers; 
für französische und englische Sprache und Litteratur: Gymnasiallehrer Pro- 
fessor Dr. Hunger; 
47°
	        
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