des
Gesetzes 2c.
Datum
Inholt.
Nr. des
Reg.
Blatts.
Seite des
Regierungs-
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29.
1880
April
April
. April
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April
Mai
Juni
Juni
Juni
.Juni
.Juni
Juni
.Juli
Juli
Provisorisches Gesetz über die Wahlen zum Bezirks-Aus-
schuß im III. und IV. Verwaltungsbezirke (Nachtrag
zum Gesetz vom 9. Mai 1853, enthaltend einen Nach-
trag zum Gesetz über die Neugestallung der Staats-
behörden vom 5. März 1850).
Verordnung zur Ausführung des vorgenannten Gesetzes.
Ministerial-Bekanntmachung, das Verfahren bei Erhebung
der Anklage und Eröffnung der Untersuchung gegen
Wehrpflichtige betreffend, welche sich der Wehrpflicht
entzogen haben.
Nachtrag zu Art. 8 der Ausführungs-Verordnung vom
24. Juni 1851 zur Kirchgemeinde-Ordnung, die Sicher-
heitsleistung der Kirchrechnungsführer betreffend.
Verordnung des Kirchenraths, die Mitwirkung der kirch-
lichen Behörden bei der Ueberwachung des Religions-
unterrichts in den evangelischen Volksschulen betreffend.
Ministerial-Verordnung, betreffend die Vorbereitungen zur
Bildung der Schöffengerichte und der Schwurgerichte.
Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über
die juristischen Prüfungen und der Vorbereitung zum
höheren Justizdienste betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Nachsendung
von Briefen mit Post-Zustellungsurkunden und die Be-
handlung der nach § 167 der Civilprozeßordnung zum
Zwecke der Zustellung niedergelegten Schriftstücke.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Vorbereitungs-
dienst und die Prüfung der Gerichtsschreiber und Ge-
richtsschreibergehülfen.
Ministerial-Bekanntmachung, betressend den Aufschub der
Strafvollstreckung im Anschluß an Ziffer II der Be-
kanntmachung vom 15. September 1879 über die Straf-
vollstreckung 2c.
Provisorisches Gesetz wegen Einführung des Königlich
Bayrischen Gesetzes vom 25. Februar 1880, den Brannt-
weinausschlag betreffend im Vordergericht Ostheim.
Verordnung, den Vollzug des Gesetzes vom 16. Juli 1880
wegen Einführung des Königlich Bayrischen Gesetzes
vom 25. Februar 1880 im Vordergericht Ostheim be-
treffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Rückvergütung des Auf-
schlages für ausgeführten Branntwein und die Erhebung
eeiner Uebergangsabgabe bei der Einfuhr von Brannt-
weein für das Vordergericht Ostheim betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Mitwirkung der Staats-
anwaltschaft im Privatanklageverfahren betreffend.
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