Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Regierungs-Blatt 
für da 
Großherzogthun 
Sachsen- Weimar . Eise nach. 
Nummer 16. Weimar. 18. August 1883. 
Inhalt: Miussterial. — die Errichtung einer städtischen Sparkasse zu Berka F belressend, Seite 87. 
Reichs-Gesetzblalt Seite 95. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
l69) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nach erhaltenem Vor- 
trage im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium gnädigst beschlossen, die 
Errichtung einer slädtischen Sparkasse zu Berka a/J. zu genehmigen und 
derselben, unter widerruflicher Bestätigung des nachstehenden Statuts, die 
juristische Persönlichkeit zu verleihen. 
Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 11. August 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Statut 
der städtischen Sparkasse zu Berka a-Ilm. 
Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse. 
81. 
Die Sparkasse zu Berka alJ. bildet ein besonderes selbständiges Rechtssubjekt und wird 
unter Anssicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe dieses Statuts verwalitet. 
1883 17
	        
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