Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

XII 
  
  
  
  
  
Dalum Seite des 
Inhalt. ded Reg. 
Gesetzes 2c. Blattes. 
M. 
Malzaufschlag im Vordergericht Ostheim, siehe unter Ostheim. 
Maunstedt, Katasterführung, dem Großherzoglichen Rechnungsamt Butt- 
städt übertragagagarren . . . . . . . . . .. 17. August 98 
Milde Stiftungen, Verleihnng deren Rechte: 
a) an die Louise-Elkan-Stiftung zu Weimar .. . . . . . . . . . . . .. 25. April 57 
b) an die Wuttigsche, Stiftung „Klein-Kinderpflege in Dorn- 
dorf 5555 .. . . . . ............... lu.Oktobcr193 
c)andiev.Eichel-StreiberfchcnFreistelleuzuEiscnach,Abthci- 
lungdesospitalsst.Justus.......................... 26. Oktober273 
d) an den Weimarischen Kreisverband zur Bekämpfung des 
Vagabundenthuunm— . . . . . . . . . . . .. 20. Nopvbr. 276 
Militär-Vergütungssätze für Naturalleistungen im Jahre 1888 . . .. 2. Jannar 3 
Mobilmachung, Vergütung von Landlieferungen für die Kriegsmagazinc. 
Bekanntmahnnaaa . . . . . . . . .. ... 22. Jannar 5 
Müller, Julins, Kaufmann zu Weimar, Hauptagent der Norddeutschen 
Filiale der Lebens= und Rentenversicherungs-Gesellschaft „The 
Gresham“ zu London . . . . .. ... . .. . . . . . . .. ................ 20. Juni 69 
N. 
Nahde, Adolph, zu Apolda, Hauptagent der Deutschen Trausport-Ver. 
HchechutgsGesellchalt zu Berlin .. . .. . . . . . . . . . . .. . .. .. .. 139. Juli 83 
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Vergütungssätze 
für das Jahr 1883. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. 2. Januar 3 
Niedergrunstedt, Katasterführung, dem Großherzoglichen Rechnungsamt 
Weimar übertragen . . . .. .. . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . .T . . .. 14. Septbr.9 
O. 
Oesterreich, Ministerial-Bekanntmachung, eine Uebersicht der Gerichte in 
den im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreichen und 
Liändern betrefsfenndd . . . . . 13. Juli 82 
Ostheim, Vordergericht, Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des 
provisorischen Gesetzes vom 29. März 1882 wegen Einführung 
des Königlich Bayerischen Gesetzes vom 28. März 1882, den 
Malzaufschlag betreffend 7. März 19 
Provisorisches Gesetz, den Malgaufschlag betreffend, als Nach- 
trag zu dem Gesetze vom 23. Juni 1868 wegen Einfüh- 
rung des Bayerischen Gesetzes vom 16. Mai 1868 im Vorder- 
gericht Osthmhen .. 28. Dezbr. 297 
Ministerial-Bekanntmachung hieteerr . . . . . .. 28. Dezbr. 307
	        
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