Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Die Bedingungen, unter welchen dies geschieht, unterliegen bis auf 
Weiteres für jeden Verein besonderer Festsetzung. 
Ausnahmsweise kann auch anderen Dampfkesselbesitzern, welche für eine 
regelmäßige Ueberwachung ihrer Dampfkessel entsprechende Einrichtungen getroffen 
haben, gleiche Vergünstigung zu Theil werden. 
Die vorgedachten Vereine haben dem Bezirksdirektor ein Verzeichniß der 
dem Vereine angehörenden Kesselbesitzer unter Angabe der Anzahl der von 
denselben in dem Verwaltungsbezirke im Betrieb befindlichen Kessel, sowie 
eine Uebersicht der im Laufe des Jahres ausgeführten Untersuchungen, welche 
deren Art und Ergebniß ersehen läßt, am Jahresschluß einzureichen. Sie 
haben ferner von jeder Aufnahme eines Kessels in den Verband und von jedem 
Ausscheiden aus demselben dem Bezirksdirektor unverzüglich Nachricht zu geben. 
§ 31. 
Revisioustermine. 
Die amtliche Untersuchung der Dampfkessel ist eine äußere und eine 
innere. Jene findet in der Regel alle zwei Jahre, diese in der Regel alle 
sechs Jahre statt und ist dann mit jener zu verbinden. Bei beweglichen 
Dampfkesseln sind beide Prüfungen in Zwischenräumen von zwei zu zwei Jahren 
vorzunehmen. 
Dem pflichtmäßigen Ermessen des technischen Beamten bleibt es über- 
lassen, in einzelnen Fällen nach Maßgabe der Gefährlichkeit und sonstiger 
Beschaffenheit der Anlage und der von ihm über den Grad der Sorgfalt der 
Behandlung gemachten Beobachtungen eine häufigere Wiederholung der Prü- 
fungen bei dem Bezirksdirektor zu beantragen. 
8 32. 
Aenßere Revision. 
Die äußere Revision besteht vornehmlich in einer Prüfung der ganzen 
Betriebsweise des Kessels; eine Unterbrechung des Betriebes darf dabei nur 
verlangt werden, wenn Anzeichen gefahrbringender Mängel, deren Dasein 
anders nicht festgestellt werden kann, sich ergeben haben. 
Die Revision ist vornehmlich zu richten: 
auf die Vorrichtungen zum regelmäßigen Speisen des Kessels; auf die 
Ausführung und den Zustand der Mittel, den Normal-Wasserstand in 
dem Kessel zu allen Zeiten mit Sicherheit beurtheilen zu können; auf 
die Vorrichtungen, welche gestatten, den etwaigen Niederschlag an den
	        
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