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über das Feuerlöschwesen von Unserem Staats-Ministerium, Departement des
Innern, zu erlassenden Disziplinar-Strafreglements ausgesprochen worden sind,
erfolgt durch den Gemeindevorstand desjenigen Ortes, bei dessen Feuerwehr
die in Strafe genommene Person in Dienst steht.
So geschehen und gegeben Weimar den 31. Oktober 1884.
Im Namen und Auftrag
Unseres Herrn Vaters Königliche Hoheit und Gnaden.
Carl August.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[102] I. Die bei der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Gesammt-
Universität zu Jeua bestehenden Kommissionen für die Prüfung der
Aerzte und Zahnärzte, für die ärztliche Vorprüfung und für die
Prüfung der Apotheker werden auf das Jahr vom 1. November 1884
bis 31. Oktober 1885 — die Kommission für die ärztliche Vorprüfung auf
das mit dem 1. Oktober 1884 beginnende Jahr — folgendermaßen zusammen-
gesetzt sein:
I. Die Kommission für die Prüfung der Aerzte:
Vorsitzender: Geheimer Rath Professor Dr. Ried;
Mitglieder: für Anatomie: Professor Dr. Hertwig;
für Physiologie: Hofrath Professor Dr. Preyer;
für pathologische Anatomie und allgemeine Pathologie:
Hofrath Professor Dr. Müller;
für die chirurgisch-ophthalmiatrische Prüfung und zwar
a) für Chirurgie: Geheimer Rath Professor Dr. Ried
und Professor Dr. Braun,
b) für Augenheilkunde: Professor Dr. Kuhnt;
für innere Medicin: Professor Dr. Roßbach und Medicinalrath
Professor Dr. Seidel;