Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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gangsabgabe von Bier und zur Bierbereitung bestimmtem geschrotenen 
Malz, sowie die Malzaufschlags-Rückvergütung von ausgeführtem Bier, 
vorerst in Geltung bleiben. 
Weimar, den 1. April 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
[32) Daß die Führung des Grundstener-Katasters von Bechstedtstraß dem 
Großherzoglichen Rechnungsamte in Vieselbach übertragen worden ist, wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. März 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
 
	        
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