Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Begierung-Blatt 
Großherzogthum 
Sa###e#- Weimar— L 
Nummer 16. 6 Weimar. * 5. Juli 1887. 
Inhalt: Ministerial- anmimcchun betreffend die Anafihrung periodisch zu — polizeilicher Revisionen 
von Maaßen, Gewichten und Waagen, Seite 19 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(63) Um eine wirksame Kontrole über die im Verkehr befindlichen Maaße, 
Gewichte und Waagen herbeizuführen und die Erhaltung eines geordneten 
Zustandes im Maaß= und Gewichtswesen sicher zu stellen, ist es erforderlich 
erschienen, die in dieser Beziehung bisher im Instruktionswege ergangenen Vor- 
schriften durch die nachstehenden Bestimmungen 
über die Ausführung periodisch zu wiederholender polizeilicher Revisionen 
von Maaßen, Gewichten und Waagen 
zu ersetzen. 
1. 
Die Revisionen sind polizeilicher Natur. Sie werden unter Oberaussicht 
der Großherzoglichen Bezirksdirektoren von den Gemeindevorständen veranlaßt 
und durch das Polizeipersonal ausgeführt. 
2. 
Sie haben in der Weise stattzufinden, daß jeder Gewerbtreibende alljähr— 
lich einmal, in den größeren Städten und den gewerbereicheren Landorten 
nach Befinden auch mehr als einmal jährlich revidirt wird. 
1887 31
	        
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