Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

504 (Genehmigung 2c. v. Dampfkesseln.) 
e.) Angaben über die Herstellung Die Kesselwandungen sind durch maschinell hergestellte — 
der Verbindungen. ç’ Hand — Nietung mit einander verbunden, mit Ausnahme 
(Durch Maßskizzen hier- 
unter zu erläutern.) ..................................................................................................................... 
........................................................................................... ,welchedurch 
Verschraubung verbunden sind. Die Nietlöcher sind gebohrt — 
gelocht — gelocht und aufgebohrt. 
Wasserrohre — Heizrohre — sind — geschweißt — nahtlos 
und durch Einwalzen (mit — ohne — Bördelung) in den 
...................................................................................................... befestigt. 
) Angaben über Verankerungen. 
Zu § 3. Feuerzüge. 
Die durch oder um den Dampfkessel gehenden Feuerzüge liegen an ihrer höchsten Stelle 
in einem Abstande vp0orv.... mmn unter dem niedrigsten Wasserstande des Kessels. 
Die Heizfläche des Kessels 
berechnet sich wie nebenstehend: 
s———————————————————eeeeerpnnboeobsnclH#o mnbOoö——–— Qeeee.———l: = Ê— 
Die Größe der Rostfläche betrünüüütt -............·........ qm. 
VerhältnisderRostflächezurHeizfläche-1:..................... 
Der Luftzug wird auf natürliche — künstliche — Weise her— 
gestellt. Die Gefahr des Erglühens der mit dem Dampfraum in 
Berührung stehenden Kesselwandungen ist also nach § 3 Abs. 2 der 
allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Land- 
und Schiffsdampfkesseln vom 17. Dezember 1908 ausgeschlossen.
	        
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