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(63) 1V. Der „Arminia“, Militärdienstkosten-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
zu München, ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf
desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Verlagsbuchhändler
Ernst Jüngst zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 1. Juli 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
(641 V. Daß von der Direktion des Lübecker Feuer-Versicherungs-Vereins
von 1826 zu Lübeck an Stelle des Kontroleurs Albin Lehmann zu Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Inspektor C. Steinert daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Dezember v. J. (Regierungs-
Blatt Seite 251) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Juli 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
l65] VI. Daß von der Direktion der Allgemeinen Renten-Anstalt zu Stuttgart
an Stelle des Kaufmanns Bernhard Henkel zu Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, der Verlagsbuchhändler Ernst Jüngst daselbst zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. April 1887 (Regierungs-Blatt
Seite 175) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 7. Juli 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.