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Gesetzes 2c. Blattes.
T.
Thierbach, Richard, Rittergutsbesitzer zu Lobeda, zum Landtagsabgeord-
neten durch diejenigen Wahlberechtigten, welche mit einem Ein-
kommen von mindestens 3000 —+ aus inländischem Grundbesitz
zur zweiten Abtheilung der Steuerrolle eingezeichnet sind, an
Stelle des verstorbenen Landkammerraths Hauptmann a. D.
von Heyne zu Weimar gewählt .. . . . . . . . . . . .. .... . .. . . . .. 13. Febr. 35
Thüringischer Zoll= nud Stenerverein s. unter Zoll-Angelegenheiten.
Tiefbau-Berufsgenossenschaft, Unfallverhütungs- Vorschriften. Ministerial-
Bekanntmachggagaa . . . .. .. . .. 10. März 56
Tiefenort, „Sterbetasse des Krieger= und Landwehrvereins daselbst, mit
e Rechten einer milden Stiftung beliehene. Bekanntmachung. 5. März 56
Triptis, Schützengesenschaf., mit den Rechten einer juristischen Person ver-
sehenI;; .. . 12. Dezbr. 223
u.
Ulrich, H., Kaufmann zu Weimar, Hauptagent der Ersten Allgemeinen
ünfall Versicherungs-Gesellschaft in Wiien 17. Dezbr. 230
Unfallversicherung der Mitglieder der Feuerwehren. Geses 2. April 76
Ausführungs-Verordnungen dadadgdgdgdgidgi . .. 26. April 101
V.
Viehseuchen-Gesetz, dessen Ausführung.
Ministerial-Bekanntmachung, die Aufnahme der Pferde= und Rind-
viehbestände im Jahre 1890 betreffed 1. März 55
Ministerial-Bekanntmachung, die Bestimmung der Höhe der zur
Verbandskasse der Besitzer von Rindvieh zu entrichtenden ein-
fachen Abgabe betresseddd .. .. . .. 22. Juni 123
Ministerial-Bekanntmachung, das Ausschreiben einer einfachen
Abgabe zur Verbandskasse der Pferde- und Rindviehbesitzer des
Großherzogthums betreffend .......... .. .. . .. . . .. .. .. ... .. . 22. August 136
Voigt, Selmar, zu Eisenach, Hauptagent der Leipziger Kranken-, In-
validen nd Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Gegenseitigkeit"
............................................. 18. Dezbr. 244
volteih s#- Großherzogthum, Kranken-Unterstützungsverein, mit
den Rechten der juristischen Persönlichkeit und einer milden Stif-
tung versehen. Bekanntmachn . . .. .. . ... 1. Mai 108
Volkszählung am 1. Dezember 1890, Bestimmungen hierüber. Ministerial-
ekanntmahn .. .. .... .. . .. . . . .. 15. Septbr. 141
Vormundschaftliche Gelder, Nachtrag zum Gesetz vom 16. Juni 1881, die
Anlegung vormundschaftlicher und zu öffentlichen Depositen ge-
höriger Gelder betresfegen . . . . . ... 2. April 83