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der Generalversammlung vom 29. September 1890 mit Genehmigung der
Hohen Staatsregierung zu Weimar eine Prioritäts-Anleihe im Betrage von
Sechzig Tausend Mark
aufgenommen und dafür nach Empfang des Werthes 200 Stück Obligationen
Nr. 301—500 à 300 Mark ausgegeben, in welchen gegenwärtige Obligation
mit inbegriffen und deren Inhaber auf Höhe des darin verschriebenen Kapitales
nebst Zinsen, Gläubiger der Gesellschaft ist.
Für die Verzinsung und Amortisation sämmtlicher Obligationen gelten
insbesondere die umstehend abgedruckten Bestimmungen.
Apolda, den 1. Jannar 1891.
Gasbereitungs- esellschaft.
Der Vorstand.
H. F. Müller, Direktor.
Talon
zur
5% Prioritäts-Obligation, Serie II
der
Gasbereitungs-Gesellschaft zu Apolda
à Mark 300.—
No.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe binnen Jahres-
frist vom Januar 1901 ab bei der Kasseverwaltung der Gasbereitungs-
Gesellschaft zu Apolda die II. Serie der Zinscoupons auf die nächsten 10 Jahre
vom 1. Juli 1901 bis 1. Juli 1911, sofern nicht von dem Inhaber dieser
Obligation bei dem Vorstand der Gesellschaft rechtzeitig Widerspruch dagegen
erhoben wird. — Nach Ablauf der Jahresfrist erfolgt die Ausgabe der neuen
Conpons nebst Talon nur an die Inhaber der Obligation.
Apolda, den 1. Jannar 1891.
Gasbereitungs-Gesellschaft.
Der Vorstand.
H. F. Müller, Direktor.