Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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8 12. Die Feststellung der Länge erfolgt durch Messung der Entfernung 
des Scheitels von dem unter den Knöcheln befindlichen Theil der Fußsohle 
bei wagerechter Lage der Leiche; die Feststellung der Masse durch die Wage, 
in Ermangelung einer solchen durch Angabe des Körperbaues, namentlich der 
Schulter= und Beckenbreite, und des Ernährungszustandes. 
§ 13. Die Beschreibung der einzelnen Körpertheile geschieht in nach- 
stehender Reihenfolge: a) Kopf, b) Gesicht, c)h Hals, d) Brust, e) Bauch, 
f) Geschlechtstheile und Damm, 8) After, h) Nacken, i) Rücken, k) Gesäß, 
1!) obere Gliedmassen, m) untere Gliedmassen. Den Schluß bildet die Be- 
schreibung n) der Haut, o) des Entwicklungsgrades des Fettpolsters, p) des 
Entwicklungsgrades der Muskulatur, des Vorhandenseins, der Verbreitung und 
des Grades der Todtenstarre. 
§ 14. In Bezug auf die einzelnen Körpertheile ist Folgendes be- 
sonders zu berücksichtigen: 
a) Am Kopf ist Farbe, Beschaffenheit, Länge und Dichte des Haars, 
Beschaffenheit der weichen Bedeckungen, Umfang, Form und Festigkeit des 
Schädeldachs anzugeben. Die Stirne schließt die Beschreibung des Schädels ab. 
b) Am Gesicht sind die Organe des Geruchs-, Gesichts-, Gehörs= und 
Geschmackssinnes zu beschreiben. 
An der Nase ist deren Form und die Beschaffenheit der Nasengänge 
anzugeben. 
Am Auge ist die Beschaffenheit der Lider, der Bindehaut, Hornhaut, 
FIris, die Weite der Pupillen, die Durchsichtigkeit der Linse beiderseits zu 
prüfen. 
Am Ohr ist die Beschaffenheit des äußeren Ohrs und der Gehörgänge, 
nöthigenfalls auch jene des Trommelfells zu untersuchen. 
Von der Mundhöhle ist Form, Farbe und Beschaffenheit der Wangen 
und Lippen, von den Kiefern Zahl, Stellung und Beschaffenheit der Zähne 
und das Verhalten des Zahnfleisches anzugeben. Die Zunge ist nach Lage, 
Form und Beschaffenheit zu beschreiben. 
c) Am Hals ist Lage und Beschaffenheit des Zungenbeins, des Kehl- 
kopfs, der Schilddrüse, der oberen und unteren Lymphdrüsen zu berücksichtigen. 
d) An der Brust soll Form und Umfang des Brustkorbs, die Beschaffen- 
heit der Brustwarzen, der Milchdrüsen und des Inhalts der Milchgänge er- 
mittelt werden.
	        
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