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e) Am Bauch ist Wölbung und Beschaffenheit der Wand festzustellen,
auf das Vorhandensein von Brüchen zu achten.
f) An den männlichen Geschlechtstheilen ist die Beschaffenheit der
Vorhaut und ihres Bändchens, der Eichel, Harnröhrenmündung, des Gliedes,
des Hodensacks und seines Inhalts zu prüfen.
An den weiblichen Geschlechtstheilen sind die großen und kleinen
Schamlippen, der Kitzler, das Hymen, der Scheidenvorhof zu beschreiben.
Der Damm ist bei beiden Geschlechtern auf Trennungen und Narben zu
untersuchen.
8) Am After ist die Beschaffenheit der Oeffnung und jene der Um-
gebung festzustellen.
b) Am Nacken ist die Beschaffenheit der Hant, der Muskeln, der Dorn-
fortsätze der Halswirbel;
i) am Rücken der Verlauf der Wirbelsäule, die Symmetrie der beiden
Seiten, die Beschaffenheit der Schulterblätter;
k) am Gesäß die Beschaffenheit der weichen Decken und der unter-
liegenden Knochen festzustellen.
1) An den oberen Gliedmaßen ist die Form und Beschaffenheit der
Finger und Hände, des Unter= und Oberarms anzugeben, das Knochengerüst
auf Zusammenhangstrennungen zu prüfen, die Beschaffenheit der Gelenke zu
berücksichtigen.
m) Das Gleiche gilt für die unteren Gliedmaßen.
n) Die äußere Haut ist in Bezug auf Dicke, Farbe und Beschaffenheit
zu beschreiben. Befleckungen sind auf ihre Natur zu prüfen, Blutaustritte
durch Einschnitte von Leichensenkungen zu unterscheiden.
Befunde, namentlich Wunden, welche für die Beurtheilung der Schuld-
frage von Wichtigkeit sind, sind auf Millimeterpapier entweder in natürlicher
Größe oder in bestimmtem Verhältniß einzuzeichnen.
o) Die Entwicklung des Fettpolsters ist aus der größeren oder geringeren
Rundung der Körpertheile;
p) jene der Muskulatur aus deren Umrissen, soweit sie sichtbar sind,
endlich der Grad der Todtenstarre aus dem Widerstande, welcher der Lösung
sich entgegenstellt, zu beurtheilen.
Liegt Verdacht auf Vergiftung vor, so ist auf die Färbung der Haut
und der Bindehäute der Angäpfel, das Vorhandensein von Stichkanälen in