Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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8 27. Für die Oeffnung der Leichen von Neugeborenen gelten 
außer den angeführten folgende besondere Weisungen. 
Die Untersuchung ist insbesondere auch darauf zu richten, ob das Kind 
nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens 
fähig gewesen sei, das Leben außerhalb des Mutterleibes fortzusetzen (8 90 
der St.-P.-O.). 
Zu diesem Behnfe ist namentlich auch genau darauf zu achten, ob die 
Länge desselben bei sonst vorhandener Wohlbildung das Maß von 370 mm 
erreicht oder überschreitet. 
Liegt Grund zu der Annahme vor, daß das Kind durch Erstickung ge- 
storben ist, so soll die Untersuchung der Brusthöhle vorangehen, jene der 
Bauchhöhle, der Kopf= und bezüglich Rückgrathöhle folgen. 
Im Uebrigen soll die Eröffnung der Bauchhöhle jener der Brusthöhle 
vorhergehen, sogleich nach der Eröffnung der ersteren der Stand der Zwerch- 
fellskuppe in der § 24. 2) angegebenen Weise stattfinden. 
Vor Eröffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre zu unterbinden. Nach 
Eröffnung ist die Lage der Brusteingeweide zu beschreiben, der Herzbeutel zu 
öffnen, auf das Vorhandensein von Blutaustritten an Thymus, Lungen, Perikard, 
Epikard und Herzklappen zu achten. 
Bei Herausnahme der Lungen soll auf den Inhalt der Bronchien bei 
deren Durchschneidung geachtet werden. Die Oberfläche der Lungen soll erst 
mit freiem Auge, dann mit der Lupe besichtigt werden, die hydrostatische Probe 
der Besichtigung nachfolgen und sich auf die Lunge im Ganzen und auf die 
einzelnen Abschnitte erstrecken. Erfüllung der Lungenbläschen durch entzünd- 
liche Ausschwitzung soll durch mikroskopische Untersuchung festgestellt werden. 
Bei der Herausnahme und Untersuchung der oberen Speise= und Luft- 
wege soll Färbung und Beschaffenheit des Inhalts angegeben, in zweifel- 
haften Fällen die Anwesenheit von Kindspech durch die mikroskopische Unter- 
suchung erwiesen werden. 
Die Untersuchung der in der Bauchhöhle liegenden Theile soll mit 
jener der Nabelgefäße beginnen. Sind die Fruchtanhänge vorhanden, so ist 
die Untersuchung der Nabelschnur, Eihäute, des Mutterkuchens anzuschließen. 
In allen Fällen, in welchen der Gasgehalt von Magen und Darm 
zweifelhaft ist, soll der Magen über dem Magenmund, der Darm über dem 
Beckenboden unterbunden, im Ganzen herausgenommen und vor der Eröffnung 
1890 6
	        
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