Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

URegierungs-Mlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 5. Weimar. 19. März 1890. 
  
  
  
Inhalt: Minislerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag zwischen den bei dem Thülringischen Zoll- und Handels- 
vereine betheiligten Staaten wegen Fortsetzung dieses Vereins unter der Bezeichunng „Thüringischer 
Zoll. und Steuerverein“ betressend, Seite 39. 
— 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
20 Nachdem der nachstehend abgedruckte, am 20. November 1889 in Berlin 
wischen den bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten 
Staaten abgeschlossene Staatsvertrag wegen Fortsetzung dieses Vereins unter 
der Bezeichnung „Thüringischer Zoll- und Steuerverein“ allseitig ratifizirt 
worden ist, wird derselbe nebst dem zugehörigen Schlußprotokolle von demselben 
Tage auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und 
guer Bezugnahme auf die im voraus ertheilte Zustimmung des Landtags des 
rohherzogthums zur Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar, am 5. März 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
1890 8
	        
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