Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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Vertrag 
zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach, Preußen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen = Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, 
Reuß Alterer und Neuß Jüngerer Linie wegen Fortdauer des Thüringischen Zoll= und 
Handelsvereins. 
Vom 20. November 1889. 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Sou- 
veräne, von dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten 
und neu zu befestigen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Hermann Vollert und Hoöchst- 
ihren Geheimen Finanzrath Julius Stollberg; 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General- 
Direktor der indirekten Steuern Hermann Schomer; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Staatsrath Rudolph Ziller; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimen Rath Carl Theodor Sonnenkalb; 
Seine Hoheit der Herzog von Coburg und Gotha: 
Höchstihren Regierungsrath Oscar Schenk; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders- 
hausen: 
Höchstihren Staatsrath Otto Drechsler; 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath lD#r. Albert von Holleben; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Alterer Linie: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Bruno von Geldern- 
Crispendorf; 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie: 
Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt,
	        
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