Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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hältnißmäßig auf den Betrag des Diensteinkommens aus Vereinsfonds fallende 
Theil der von jedem Einzelnen zu entrichtenden Staatssteuer der Vereinskasse 
zu überweisen. 
Diese Bestimmung findet auf Wartegelder, Ruhegehalte, Wittwenpensionen 
und Waisengelder, welche auf gemeinschaftliche Rechnung gezahlt werden, sinn- 
gemäße Anwendung. 
Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß das gegenwärtige Pro- 
tokoll zugleich mit dem Vertrage den Hohen kontrahirenden Regierungen vor- 
gelegt werden soll und daß im Falle der Genehmigung des Vertrages auch 
die im gegenwärtigen Protokoll enthaltenen Verabredungen als genehmigt an- 
gesehen werden sollen. 
Die sämmtlichen Bevollmächtigten ertheilen sich gegenseitig die Zusiche- 
rung, daß ihre Regierungen mit der Bestätigung des Vertrages zugleich die 
im gegenwärtigen Protokoll enthaltenen Verabredungen, ohne weitere förmliche 
Ratifikation derselben, als genehmigt ansehen und aufrecht erhalten werden. 
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verab- 
redung gemäß, in einem Exemplare, welches für den Gesammtverein im Kö- 
niglich preußischen Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den 
Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbe- 
reiteten Abdrücke prenßischerseits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Be- 
vollmächtigten der übrigen Vereinsregierungen zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß es den Hohen kon- 
trahirenden Theilen überlassen bleibe, wie bereits früher in ähnlichen Fällen 
geschehen, eine solche Form der Ratifikation zu wählen, wodurch der Gegen- 
stand der letzteren, ohne vollständige Einrückung der Vertragsartikel, hinläng- 
lich genan bezeichnet wird, wurde auch gegenwärtiges Protokoll in einem 
Exemplare nach geschehener Verlesung unterzeichnet und von dem Königlich 
preußischen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalt der alsbaldigen Mittheilung 
beglaubigter Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, 
behufs der weiteren Beförderung an das Königliche Geheime Staatsarchiv in 
Empfang genommen. 
G. w. o. 
(gez) Vollert. Stollberg. Schomer. Ziller. 
Sonnenkalb. Schenk. Drechsler. v. Holleben. 
v. Geldern-Crispendorf. Engelhardt.
	        
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