Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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eine einfache Abgabe in der durch Ministerial-Verordnung von 22. Juni 
1890 — Regierungs-Blatt Seite 123 — festgestellten Höhe für 
jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) 
zur Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt 
ausgeschrieben, daß diese Abgaben mit dem 1. Oktober d. J. von den be- 
treffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind. 
Die Beitragspflichtigen werden daher ausfgefordert, die nach Maßgabe 
der festgestellten Viehstandsverzeichnisse auf sie entfallenden Beiträge an die 
Ortssteuereinnahmen pünktlich abzuführen, die letzteren aber haben für 
rechtzeitige Beibringung und Ablieferung dieser Beiträge an die betreffenden 
Großherzoglichen Rechnungsämter in Gemäßheit des § 9 der Vorschrift vom 
28. Angust 1889 — Regierungs-Blatt Seite 175 — gehörig Sorge zu tragen. 
Weimar, den 18. August 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Junern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenins. 
(84] Das 23., 24. und 25. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 1969 Verordnung zur Ausführung des Patentgesetzes vom 7. April 1891 
und des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern 
vom 1. Juni 1891; vom 11. Juli 1891; unter 
„ 1970 Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Nieder- 
landen zum Schutze verkuppelter weiblicher Personen, vom 15. No- 
vember 1889; unter 
„ 1971 Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften über den Befähigungs- 
nachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen 
der deutschen Handelsflotte, vom 26. Juli 1891; unter 
„ 1972 Bekanntmachung, betreffend die Neubefestigung von Helgoland, 
vom 28. Juli 1891; unter 
„ 1973 Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Belgien zum 
Schutze verkuppelter weiblicher Personen, vom 4. Sept. 1890; unter 
„ 1974 Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Marokko, vom 
1. Juni 1890. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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