Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
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Donnerstag den 3. Oktober 1844.
Inhalt. ·
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Ueberweisung der beitung des Eisenbahnwesens von dem Ministerium
des Innern und des Kirchen= uud Schulwesens an das Finanz-Ministerium. — Dienst-Nachrichten.
erfügungen der Departemenks. Verfügung, betreffend die Anlegung der Gemeinde-Güterbücher. — Bekanntmachung,
betreffend die Errichtung einer evangellschen Pfarrei für die Gemeinde Altenburg, Dekanats
Tübingen. — Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung von zwei Ortsvorstehern. — Bekanntmachung,
betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an ven Zimmermann Klingler von Blaubeuren.
— Verfügung, betreffend feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich ver Bereitung von Lack und Firniß und des
di Trocknens lackirter Waaren mittelst künstlicher Wärme.
ienst-Erledigungen.
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1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Ueberweisung der Leitung des Eisenbahnwessens von dem Ministerium des Innern und
des Kirchen= und Schulwesens an das Finanz-Ministerium.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
In Betracht der bei dem Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens
vorwaltenden Geschäfts-Ueberbürdung, so wie der bedeutenden Einwirkung, welche der Bau
nd Betrieb der Eisenbahnen auf den Finanz-Haushalt äußern wird, haben Wir Uns bewe-*
gefunden, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths zu verfügen, wie folgt:
Ark. 1.
Die Leitung des Eisenbahnwesens in seinem ganzen Umfange wird dem Ministerium des
ne
sern und des Kirchen-- und Schulwesens abgenommen und an das Finanz-Ministerium
allein überwiesen.