Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

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Donnerstag  den  3.  Oktober  1844.
Inhalt.  ·

Königl.  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Ueberweisung  der  beitung  des  Eisenbahnwesens  von  dem  Ministerium
  des  Innern  und  des  Kirchen=  uud  Schulwesens  an  das  Finanz-Ministerium.  —  Dienst-Nachrichten.
erfügungen  der  Departemenks.  Verfügung,  betreffend  die  Anlegung  der  Gemeinde-Güterbücher.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  die  Errichtung  einer  evangellschen  Pfarrei  für  die  Gemeinde  Altenburg,  Dekanats
Tübingen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Auszeichnung  von  zwei  Ortsvorstehern.  —  Bekanntmachung,
betreffend  die  Verleihung  der  silbernen  Verdienst-Medaille  an  ven  Zimmermann  Klingler  von  Blaubeuren.
—  Verfügung,  betreffend  feuerpolizeiliche  Vorschriften  hinsichtlich  ver  Bereitung  von  Lack  und  Firniß  und  des
di  Trocknens  lackirter  Waaren  mittelst  künstlicher  Wärme.
ienst-Erledigungen.

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1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Ueberweisung  der  Leitung  des  Eisenbahnwessens  von  dem  Ministerium  des  Innern  und
des  Kirchen=  und  Schulwesens  an  das  Finanz-Ministerium.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

In  Betracht  der  bei  dem  Ministerium  des  Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens
vorwaltenden  Geschäfts-Ueberbürdung,  so  wie  der  bedeutenden  Einwirkung,  welche  der  Bau
nd  Betrieb  der  Eisenbahnen  auf  den  Finanz-Haushalt  äußern  wird,  haben  Wir  Uns  bewe-*
  gefunden,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Raths  zu  verfügen,  wie  folgt:

Ark.  1.
Die  Leitung  des  Eisenbahnwesens  in  seinem  ganzen  Umfange  wird  dem  Ministerium  des
ne

sern  und  des  Kirchen--  und  Schulwesens  abgenommen  und  an  das  Finanz-Ministerium
allein  überwiesen.