Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. September 1891 
(Regierungsblatt Seite 97) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Juli 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkeninus. 
[80) Das 33., 34., 35. und 36. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2038 Verordnung, betr. die dem Landeshauptmann der Neu-Guinea- 
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2039 
2040 
20 41 
2042 
2043 
2044 
2045 
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Kompagnie zustehenden richterlichen und Verwaltungsbefugnisse, 
vom 15. Juni 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die 
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 
19. Mai 1891, vom 22. Juni 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Aichordnung und der 
Aichgebühren-Taxe, vom 6. Mai 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be- 
stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen 
Boden= und Industrie-Erzeugnisse, vom 30. Juni 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig be- 
stehenden Zollsätze auf rumänische Erzeugnisse, vom 2. Juli 1892; 
unter 
Bekanntmachung, betr. die Betriebsordnung für die Haupteisen- 
bahnen Deutschlands, vom 5. Juli 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Bestimmungen über die Befähigung 
von Eisenbahn-Betriebsbeamten, vom 5. Juli 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Signalordnung für die Eisenbahnen 
Deutschlands, vom 3. Juli 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Normen für den Bau und die Aus- 
rüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands, vom 5. Juli 1892; 
unter 
Bekanntmachung, betr. die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Deutschlands, vom 5. Juli 1892.
	        
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