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[97) II. Daß von der Direktion der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
in Lübeck an Stelle des A. Meisezahl zu Weimar, bisherigen Hauptagenten
derselben, der Kaufmann H. Otto Maul daselbst zum Hauptagenten für das
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 27. September 1886 (Negierungsblatt Seite 261) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Oktober 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[98) III. Gemäß der vom Bundesrath in der Sitzung vom 30. Juni 1892
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse
treten an Stelle des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands
vom 30. November 1885, der Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-
polizeibeamten und Lokomotivführern vom 12. Juni 1878, der Signalordnung
für die Eisenbahnen Deutschlands vom 30. November 1885, der Normen
für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands vom
30. November 1885, und der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge-
ordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Regierungsblatt von 1878 Seite 151
und von 1886 Seite 3 folg.)
1. die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands,
2. die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten,
3. die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands,
4. die Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen
Deutschlands,
5. die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands,
wie solche unter dem 5. Juli 1892 in Nr. 36 des Reichs-Gesetzblattes (1892
Seite 691 folg.) von dem Herrn Reichskanzler bekannt gemacht worden sind.
Weimar, den 20. Oktober 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbenius.
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