Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. März 1885 (Regierungs— 
Blatt Seite 35) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 2. Januar 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
[4] IV. Daß von der Direktion der „Urania“ Aktien-Gesellschaft für Kranken-, 
Unfall- und Lebens-Versicherung zu Dresden an Stelle des Inspektors Otto 
Wernekke in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Paul Kirchhof da— 
selbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Oktober 1891 
(Regierungs-Blatt Seite 111) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 2. Jannar 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
/5) V. Das 31. Stück des Reichs-Gesetzblatts vom Jahre 1891 enthält unter 
Nr. 1980 Bekanntmachung, betreffend die Durchführung der Invaliditäts- 
und Altersversicherung, vom 24. Dezember 189 1; unter 
Nr. 1981 Bekanntmachung, betreffend die Aichung von Meßwerkzeugen zur 
Bestimmung der Dichte von Mineralölen, vom 23. Dezember 1891. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 1 
von 1892: 
S. 1 Abänderung der Bestimmungen über die Entwerthung der Marken, 
S. 2 Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Salzsteuer-Gesetz in 
Bezug auf Abraumsalze, sowie Abänderungen des amtlichen Waaren- 
verzeichnisses bezw. des statistischen Waarenverzeichnisses.
	        
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