Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Betriebsvertrags behufs Kautionsbestellung der Großherzoglichen Staatsregierung 
als deren Eigenthum überwiesen worden sind, unter Vorbehalt des Nießbrauchs 
des Betriebsunternehmers für die Dauer des Betriebspachtes und gegen gleich— 
zeitige Pflicht des Betriebsunternehmers zur Unterhaltung und Tragung der 
Gefahr des Eigenthümers. 
Die Lokomotivfabrik von Krauß und Cie. verzichtet auf alle und jede 
Ansprüche, die sie aus dem erwähnten Betriebsvertrage dem Großherzoglichen 
Staatsfiskus gegenüber etwa begründen könnte, auf das Rechtsbeständigste, 
welcher Verzicht von dem Großherzoglichen Staats-Ministerium in verfassungs- 
mäßiger Vertretung des Großherzoglichen Staatsfiskus angenommen wird. 
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Die Lokalbahnaktiengesellschaft übernimmt den Betriebspacht der Felda- 
bahn auf Grund des Pachtvertrags vom 16. März 1878 nebst Nachtrag vom 
19. September 1883, sowie auf Grund der diesem Vertrage nachstehend bei- 
gefügten Inventare. 
3. 
Die Lokalbahnaktiengesellschaft unterwirft sich den sämmtlichen in dem 
angezogenen Pachtvertrage nebst Nachtrag enthaltenen Bedingungen, und ver— 
pflichtet sich insbesondere, vom 1. Juli dieses Jahres an das im § 38 des 
Pachtvertrages vereinbarte Pachtgeld von jährlich 9000 # (Neun Tausend 
Mark) für 1887 und 12000 „¾ (Zwölf Tausend Mark) je für die Betriebs- 
jahre 1888, 1889, 1890, sowie auch die vierprozentigen Zinsen für die nach 
dem Vertrage vom 19. September 1883 von der Großherzoglichen Staats- 
regierung weiter noch auf die Feldabahn verwendeten Beträge und die sonstigen 
Leistungen pünktlich zu entrichten. 
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Alle Ansprüche des Großherzoglichen Staatsfiskus, welche aus dem wegen 
der Feldabahn mit der Lokomotivfabrik von Krauß und Cie. zu München be- 
standenen Pachtverhältnisse dieser gegenüber etwa erwachsen sind und bis zu 
ihrem Pachtaustritte noch erwachsen, übernimmt die Lokalbahnaktiengesellschaft 
zur eigenen Vertretung und hat sich in dieser Beziehung ohne Zuthun des 
Großherzoglichen Staats-Ministeriums mit ihrer Pachtvorgängerin auseinander- 
zusetzen.
	        
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