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er Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig be-
stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen
Boden= und Industrie-Erzeugnisse, vom 30. Jannar 1892; unter
1994 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend das
Reichsschuldbuch, vom 24. Januar 1892; unter
1995 Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenzeichen
in der Schweiz, vom 31. Januar 1892; unter
1996 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf
Grund der Gesetze vom 11. Februar 1882, vom 16. März 1886,
vom 22. März 1891 und vom 1. Juni 1891, vom 22. Jannar
1892; unter
1997 Deklaration, betreffend die theilweise Verlängerung des deutsch-
spanischen Handels= und Schifffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883,
vom 16. Jannar 1892.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 2,
3, 4, 5, 6 und 7:
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Aufnahme der Artikel „bkalifornischer Honig“ und „eingemachter
Ingber“ in die Anlage C zum Privatlager-Regulativ;
Abänderungen des Verzeichnisses der Reichsbeamten zur Verordnung,
betreffend die Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten;
u. 92 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll—
und Steuerstellen;
Errichtung von Stellen für die Untersuchung der Seeleute auf Farben-
blindheit in Bremen und Bremerhaven;
Abänderungen des § 48, sowie der Anlage D des Betriebs-Reglements
für die Eisenbahnen Deutschlands;
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 31. Mai 1891, be-
treffend das Reichsschuldbuch;
Abänderungen des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatz-
kommissionen;
Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des
statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter;
Bestimmungen über die Kontrole des zum niederen Zollsatz auf Cognak
zu verarbeitenden Weins;
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