Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

1 
23 
er Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig be- 
stehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf die spanischen 
Boden= und Industrie-Erzeugnisse, vom 30. Jannar 1892; unter 
1994 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend das 
Reichsschuldbuch, vom 24. Januar 1892; unter 
1995 Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenzeichen 
in der Schweiz, vom 31. Januar 1892; unter 
1996 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf 
Grund der Gesetze vom 11. Februar 1882, vom 16. März 1886, 
vom 22. März 1891 und vom 1. Juni 1891, vom 22. Jannar 
1892; unter 
1997 Deklaration, betreffend die theilweise Verlängerung des deutsch- 
spanischen Handels= und Schifffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883, 
vom 16. Jannar 1892. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 2, 
3, 4, 5, 6 und 7: 
S. 5 
10 
15 
16 
19 
25 
35 
37 
68 
Aufnahme der Artikel „bkalifornischer Honig“ und „eingemachter 
Ingber“ in die Anlage C zum Privatlager-Regulativ; 
Abänderungen des Verzeichnisses der Reichsbeamten zur Verordnung, 
betreffend die Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten; 
u. 92 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll— 
und Steuerstellen; 
Errichtung von Stellen für die Untersuchung der Seeleute auf Farben- 
blindheit in Bremen und Bremerhaven; 
Abänderungen des § 48, sowie der Anlage D des Betriebs-Reglements 
für die Eisenbahnen Deutschlands; 
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 31. Mai 1891, be- 
treffend das Reichsschuldbuch; 
Abänderungen des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatz- 
kommissionen; 
Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des 
statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter; 
Bestimmungen über die Kontrole des zum niederen Zollsatz auf Cognak 
zu verarbeitenden Weins; 
4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.