Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Anleitung zur Unterscheidung der Pferde im Alter bis zu zwei Jahren 
von älteren Pferden; 
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 30. Jannar 1892, be- 
treffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, 
Holz und Wein; 
Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden 
Waaren; 
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung, sowie des Musters 15 
zu § 84 der Wehrordnung; 
Deklaration, betreffend die Handelsbeziehungen mit Spanien. — 
Notenwechsel, betreffend Aufrechterhaltung von Bestimmungen des 
Karlsruher Protokolls vom 27. August 1869 neben dem Handelsvertrag 
mit der Schweiz vom 10. Dezember 1891; 
Vorläufige Bestimmungen über die Zollbehandlung der Verschnitt- 
Weine und Moste nebst Anleitung für die Untersuchung von Ver- 
schnitt-Wein und Most auf den Alkohol= bezw. Fruchtzuckergehalt und 
Extraktgehalt, sowie Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses 
in Folge Ablaufs des Handelsvertrags mit Spanien; Verzeichniß der- 
jenigen Zoll= und Steuerstellen, welchen in Ausführung des Handels- 
vertrags mit der Schweiz die Befugniß zur Abfertigung der sogenannten 
Plattstichgewebe aus Baumwolle (Nr. 2. d. 5 des Zolltarifs) zu den 
ermäßigten Zöllen beigelegt worden ist; 
Abänderungen des Privatlager-Regulativs, sowie des Konten-Regulativs. 
Weimar. — Hofbuchdruckerei.
	        
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