Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

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Nr. 2115 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Blei- 
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2116 
2117 
2118 
2119 
2120 
farben= und Bleizuckerfabriken; unter 
Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der zur 
Anfertigung von Cigarren bestimmten Anlagen; unter 
Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zu dem 
Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1893/94; unter 
Gesetz, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver- 
waltung des Reichsheeres; unter 
Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die 
Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 
19. Mai 1891; unter 
Verordnung, betr. die Erhebung eines Zollzuschlags für aus 
Rußland kommende Waaren. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
28, 29, 30, Nachtrag zu 30 und 31: 
S. 205 Ermächtigung zur Ertheilung von Zeugnissen an militärpflichtige 
210 
228 
233 
235 
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— 
244 
Deutsche im Staate Mexiko; 
Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden 
und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend er- 
klärten Gartenbau= 2c. Anlagen; 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen; 
Abänderung der für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu 
verwendenden Quittungskarten; 
Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken 
bestimmten Salzes von der Salzabgabe; Verlegung der Wohnsitze 
zweier zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denatu- 
rirungsmittels ermächtigten Firmen; 
Ausführungs-Bestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung vom 
29. Juli d. J., betr. die Erhebung eines Zollzuschlags für aus 
Rußland kommende Waaren; 
Ergänzung der Bestimmungen über die Tara. 
wWeimar. — Hof· Buchdrucerei.
	        
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