Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1893. (77)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar Eisenach. 
Nummer 2. Weimar. 1. Januar 1393. 
  
  
Inhalt: Ministertab, Belanmtmachung, die Ausführung der vom Bundesrath) beschlossenen Aenderung der Formulare für 
die nach den §§ 9, 11 des Krankenversicherungsgesetzes und nach § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen 
Hülfslassen zu epeunen Uebersichten und Rechunngsabschlüsse beir., Seite 5 — Ministerial- Belannimachungen, 
Wechsel in den Hauptagenturen der Lebens, Ausstener. und # sikos ktien-Gese seuch # 
uini- zu München und der ebeusl,. Pensions- und Leibreuten--Versich 5. Geselsschaft „[dunu zu 
betr., Seite 15. — Ministerial. „Betanmtmachung, dir Durchschnitkspreise für die Vergünug zineh 
. für die Kriegsmagazine im Falle einer Mobilmachung während der Zeit vom 1. April 1893 
bis zum 1. April 1894 beir., Seite 15. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(5] 1. Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers 
vom 16. November 1892 — Seite 671 des Centralblattes für das Deutsche 
eich — 
eine vom Bundesrath beschlossene, für die Zeit vom 1. Jannar 1893 
an in Kraft tretende Abänderung der Formulare für die nach den 
§§ 9, 41 des Krankenversicherungsgesetzes und nach § 27 des Gesetzes 
über die eingeschriebenen Hülfskassen zu liefernden Uebersichten und 
Rechnungsabschlüsse betreffend — 
wird nebst Anlagen hierdurch noch besonders zur Kenntnuiß der Betheiligten 
gebracht, indem hierzu an Stelle der durch Ministerial-Bekanntmachung vom 
18. August 1887 — Regierungs-Blatt Seite 227 — getroffenen Anordnungen 
gleichzeitig noch Folgendes verordnet wird: 
1. Die nach den nachfolgenden Formularen aufzustellenden Nachweisungen 
— Uebersichten und Rechnungsabschlüsse — sind, unter unterschriftlicher 
Vollziehung des vorgedruckten Richtigkeitsvermerks durch den Vorstand 
1893 2
	        
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