Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 1. Januar 1393.
Inhalt: Ministertab, Belanmtmachung, die Ausführung der vom Bundesrath) beschlossenen Aenderung der Formulare für
die nach den §§ 9, 11 des Krankenversicherungsgesetzes und nach § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen
Hülfslassen zu epeunen Uebersichten und Rechunngsabschlüsse beir., Seite 5 — Ministerial- Belannimachungen,
Wechsel in den Hauptagenturen der Lebens, Ausstener. und # sikos ktien-Gese seuch #
uini- zu München und der ebeusl,. Pensions- und Leibreuten--Versich 5. Geselsschaft „[dunu zu
betr., Seite 15. — Ministerial. „Betanmtmachung, dir Durchschnitkspreise für die Vergünug zineh
. für die Kriegsmagazine im Falle einer Mobilmachung während der Zeit vom 1. April 1893
bis zum 1. April 1894 beir., Seite 15.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(5] 1. Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers
vom 16. November 1892 — Seite 671 des Centralblattes für das Deutsche
eich —
eine vom Bundesrath beschlossene, für die Zeit vom 1. Jannar 1893
an in Kraft tretende Abänderung der Formulare für die nach den
§§ 9, 41 des Krankenversicherungsgesetzes und nach § 27 des Gesetzes
über die eingeschriebenen Hülfskassen zu liefernden Uebersichten und
Rechnungsabschlüsse betreffend —
wird nebst Anlagen hierdurch noch besonders zur Kenntnuiß der Betheiligten
gebracht, indem hierzu an Stelle der durch Ministerial-Bekanntmachung vom
18. August 1887 — Regierungs-Blatt Seite 227 — getroffenen Anordnungen
gleichzeitig noch Folgendes verordnet wird:
1. Die nach den nachfolgenden Formularen aufzustellenden Nachweisungen
— Uebersichten und Rechnungsabschlüsse — sind, unter unterschriftlicher
Vollziehung des vorgedruckten Richtigkeitsvermerks durch den Vorstand
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