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das Jahr 1893 vorschußweise aus der Verbandskasse der Rindviehbesitzer ge-
zahlten Entschädigungen in Milzbrandfällen die hierzu erforderliche Abgabe in
Höhe von
16 Z für das Stück Rindvieh im l. Verwaltungsbezirke,
36 77 7 77 77 7 11 II. -
6 11 77 77 t 7 1/ III. 1
16 11 *n 77 77 7) 11 IV. tt
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von den Rindviehbesitzern gleichzeitig mit der oben geordneten Abgabe zur
Verbandskasse zu entrichten ist.
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe der
festgestellten Viehstandsverzeichnisse auf sie entfallenden Beiträge an die Orts-
steuereinnahmen pünktlich abzuführen, die letzteren aber haben für recht-
zeitige Beibringung und Ablieferung dieser Beiträge an die betreffenden Groß-
herzoglichen Rechnungsämter in Gemäßheit des § 9 der Vorschrift vom 28. August
1889 — Regierungsblatt Seite 175 — und Ziffer 3 der Ausführungs-
verordnung vom 18. Juni 1892 — Regierungsblatt Seite 117 — gehörig
Sorge zu tragen.
Weimar, den 25. Juni 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(661 III. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos"“ in
Zeist im Königreich der Niederlande an Stelle des Rentiers August Martini
zu Apolda, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Eduard Buhler
in Jena zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 7. Juli 1892
(Regierungsblatt Seite 178) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 20. Juni 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.