Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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das  Jahr  1893  vorschußweise  aus  der  Verbandskasse  der  Rindviehbesitzer  gezahlten
  Entschädigungen  in  Milzbrandfällen  die  hierzu  erforderliche  Abgabe  in

Höhe  von
16  Z  für  das  Stück  Rindvieh  im  l.  Verwaltungsbezirke,
36  77  7  77  77  7  11  II.  -
6  11  77  77  t  7  1/  III.  1
16  11  *n  77  77  7)  11  IV.  tt

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von  den  Rindviehbesitzern  gleichzeitig  mit  der  oben  geordneten  Abgabe  zur
Verbandskasse  zu  entrichten  ist.

Die  Beitragspflichtigen  werden  daher  aufgefordert,  die  nach  Maßgabe  der
festgestellten  Viehstandsverzeichnisse  auf  sie  entfallenden  Beiträge  an  die  Ortssteuereinnahmen
  pünktlich  abzuführen,  die  letzteren  aber  haben  für  rechtzeitige
  Beibringung  und  Ablieferung  dieser  Beiträge  an  die  betreffenden  Großherzoglichen
  Rechnungsämter  in  Gemäßheit  des  §  9  der  Vorschrift  vom  28.  August
1889  —  Regierungsblatt  Seite  175  —  und  Ziffer  3  der  Ausführungsverordnung
  vom  18.  Juni  1892  —  Regierungsblatt  Seite  117  —  gehörig
Sorge  zu  tragen.

Weimar,  den  25.  Juni  1894.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Krause.

(661  III.  Daß  von  der  Direktion  der  Lebens-Versicherungsbank  „Kosmos"“  in
Zeist  im  Königreich  der  Niederlande  an  Stelle  des  Rentiers  August  Martini
zu  Apolda,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,  der  Kaufmann  Eduard  Buhler
in  Jena  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden  ist,  wird
unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  7.  Juli  1892
(Regierungsblatt  Seite  178)  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar  am  20.  Juni  1894.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Krause.