Zegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sacsen: Weimar-Eisenach.
Nummer 18. Weimar.“ 31. August 1894.
Inhalt: Ministerial —. betr. Einrichtung einer Sparkasse in Ostheim v. d. Rhön, Seile 261. — Mini-
sterial „Belauntmachung. betr. Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb an die Allgemeine Deutlsche
Viehversicherungs-Gesellschaft in bübeck, Seite 270. — Ministerial-Bekanutmachungen, beir. Wechsel in den
Hauptagenturen der deutschen bübensbersiherungegeluschan in Lübeck und der ersten Deutschen Cantions-
und Allgemeinen Versicherungs-Anstalt „Fides“ in Man zuhein, Seite 270 und 271. — Inhalts-Verzeichniß
aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 271
Ministerial-Bekanntmachungen.
183) 1. Nachdem in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog der durch die Gemeindebehörden
zu Ostheim v. d. Rhön in das Leben gerufenen Sparkasse daselbst, unter landes-
herrlicher Genehmigung der vorgelegten, nachstehend ihrem wesentlichen Inhalt
nach abgedruckten Statuten, die Rechte der juristischen Persönlichkeit zu er-
theilen geruht haben, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 18. August 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Satzungen der städtischen Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön.
1. Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse.
81.
Die Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön bilder ein besonderes selbständiges Rechtssubsell und wird
unter Aufssicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe dieser Satzungen verwaltet und führt den Namen:
„Städtische Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön"“.
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