Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

Zegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sacsen: Weimar-Eisenach. 
Nummer 18. Weimar.“ 31. August 1894. 
Inhalt: Ministerial —. betr. Einrichtung einer Sparkasse in Ostheim v. d. Rhön, Seile 261. — Mini- 
sterial „Belauntmachung. betr. Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbetrieb an die Allgemeine Deutlsche 
Viehversicherungs-Gesellschaft in bübeck, Seite 270. — Ministerial-Bekanutmachungen, beir. Wechsel in den 
Hauptagenturen der deutschen bübensbersiherungegeluschan in Lübeck und der ersten Deutschen Cantions- 
und Allgemeinen Versicherungs-Anstalt „Fides“ in Man zuhein, Seite 270 und 271. — Inhalts-Verzeichniß 
aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 271 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
183) 1. Nachdem in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog der durch die Gemeindebehörden 
zu Ostheim v. d. Rhön in das Leben gerufenen Sparkasse daselbst, unter landes- 
herrlicher Genehmigung der vorgelegten, nachstehend ihrem wesentlichen Inhalt 
nach abgedruckten Statuten, die Rechte der juristischen Persönlichkeit zu er- 
theilen geruht haben, wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 18. August 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Satzungen der städtischen Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön. 
1. Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse. 
81. 
Die Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön bilder ein besonderes selbständiges Rechtssubsell und wird 
unter Aufssicht der Gemeindebehörden nach Maßgabe dieser Satzungen verwaltet und führt den Namen: 
„Städtische Sparkasse zu Ostheim v. d. Rhön"“. 
1894 39
	        
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