Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Begierung-Platt 
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Nummer 13. Weimar. 13. Mai 1895. 
Inhalt: Gemeindeordnung flir das Großherzogthum Sachsen Weimar- - vom 17. April 1895, Seite 145. — 
Ausflihrungs-Verordnung hierzu, vom 18. April 1895, Seile 211 
  
  
42 Gemeindeordnung für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach, vom 17. April 1895. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Mit Rücksicht auf die weiter fortgeschrittene Entwickelung des Gemeinde- 
lebens und die auf diesem Gebiete gemachten Erfahrungen haben Wir mit 
Zustimmung des getreuen Landtags die nachstehende 
Gemeindeordnung 
zu erlassen beschlossen: 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Grundsätze. 
Art. 1. 
Das ganze Staatsgebiet zerfällt in Gemeindebezirke. 
Die Bewohner jedes Gemeindebezirkes bilden eine Gemeinde. 
1895 23