Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

224 
Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juli 1894 (Regierungsblatt Seite 251) 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 3. Mai 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Bekanntmachung. 
[49) Zufolge eingetretenen Personalwechsels hat das Präsidium des Groß. 
herzoglich Sächsischen Landgerichts hier für die erstinstanzliche Verhandlung 
und Entscheidung derjenigen Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der 
Mitglieder der landesherrlichen Familie, welche nach Bestimmung der Gesetze 
an sich der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsrichters unterfallen würden, auf 
Grund des § 7 des Ausführungs-Gesetzes vom 20. März 1879 zu dem 
deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetz 
den Großherzoglich Sächsischen Landgerichtsrath Dr. jur. Linsenbarth hier 
als Kommissar 
vom 1. Mai 1895 ab und für den Fall dessen Verhinderung 
den Großherzoglich Sächsischen Landrichter Dr. jur. Fürbringer hier 
als regelmäßigen Stellvertreter desselben 
vom 1. April 1895 ab bestellt. 
Es wird solches mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß eine etwaige spätere Aenderung in der Person des Kommissars oder 
dessen Stellvertreters besonders bekannt gemacht werden wird. 
Weimar, den 30. April 1895. 
Der Präsident 
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts. 
Bachmann. 
Weimar. — Hof-Buchdrugerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.