Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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nöthig, so sollte dieselbe womöglich an das andere Ende der Ofenwand oder 
in die der Lehrpultwand gegenüberliegende Wand zu stehen kommen. 
Die lichte Weite der Thüren soll 1 m, ihre lichte Höhe mindestens 2 m 
betragen. 
Die Thüren der Schulzimmer und die Hausthür des Schulhauses müssen 
nach außen aufschlagen. 
§9. 
Die bauliche Herstellung der Gebälke und die Ausfüllung zwischen den- 
selben ist so zu wählen, daß das Durchdringen des Schalls von einem Stock- 
werk in das andere möglichst erschwert wird. 
Ebenso ist durch die Einrichtung der Zwischenwände und erforderlichen 
Falls durch doppelte Thüren dafür Sorge zu tragen, daß nicht der Schall 
aus einem Lehrzimmer in ein daneben liegendes dringen kann. Zur Aus- 
füllung der Balkendecken kann Lehm verwendet werden; dagegen ist bei Her- 
stellung des Mauerwerks, Decken und Wandputzes die Anwendung von Lehm 
unzulässig. 
d) Die Fenster der Schulzimmer. 
10. 
Hinreichende und gut vertheilte Tageshelle ist für die Schulräume drin- 
gendes Bedürfniß. Dem wird um so sicherer entsprochen, je höher das Licht 
von oben einfällt, und es sind deshalb die Fenster so hoch gegen die Decke 
des Zimmers hinaufzuführen, als es die Decken= bezüglich Fensteranlage irgend 
zuläßt. Die Ueberdeckungen der Fensteröffnungen sind gradlinig oder flach- 
bogig auszuführen. Rundbögen oder Spitzbögen sind zu vermeiden, weil sie 
die Lichtzuführung beeinträchtigen. 
Die Fenster eines Schulzimmers sind so anzubringen, daß das Licht den 
Schülern von der linken Seite und etwa auch noch vom Rücken her zufällt. 
Fenster in der Lehrpultwand sind durchaus verwerflich; ebenso die Anlage von 
Fenstern in beiden Langseiten. Die Gesammtfläche der lichten Fenster- 
öffnungen eines Schulzimmers soll bei vollkommen freier Lage desselben 
mindestens ½8 und, wenn die Helligkeit durch Nachbargebäude und dergl. 
beschränkt ist, bis zu 1/4 der Fußbodenfläche betragen. Die Brüstung der Fenuster 
soll nicht unter 1 m hoch sein, da das Licht, welches unter Tischhöhe ein- 
fällt, durch Blendung schaden kann. Die Fensterpfeiler sind nicht breiter als
	        
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