Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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f) Einrichtungen zur Lüftung der Schulzimmer. 
8 13. 
Zur Lufterneuerung in den Schulzimmern dienen zunächst die Fenster 
und Thüren. Da das Oeffnen derselben innerhalb der Schulzeit nur mit 
wesentlichen Einschränkungen zulässig ist, so ist zum Zweck der Lufterneuerung 
während des Unterrichts die Einrichtung zu treffen, daß einzelne Fensterscheiben, 
namentlich die oberen, geöffnet und vermöge beweglicher Stellvorrichtungen mehr 
oder weniger offen gelassen werden können, oder daß Stellklappen aus Glas 
am oberen Theile der Fenster angebracht werden. Den Fenstern gegenüber, 
ungefähr in gleicher Höhe, können in der Thür oder in der Wand eine, nach 
Umständen mehrere, durch Schieber oder Stellklappen 
   
  
1 
l- verschließbare Gegenöffnungen angebracht sein. 
Auch empfiehlt es sich, frische Luft aus der 
A Eingangsflur zu entnehmen und durch die Wand 
schuhzimmer ——8 Singngsftur in Zinkrohren einzuführen. Während die Eintritts- 
öffnung tief liegt, muß die Austrittsöffnung der 
4 Luft im Schulzimmer in einer Höhe von etwa 
2 m angeordnet werden, damit die kalte Luft über 
— den Köpfen der Schulkinder einströmt. Durch eine 
  
  
d: Drossel klappe. 
g: Gitter. 
h: Holzbekleidung. 
2: Zinkrohr 20cm. O 
1 
sogen. Drosselklappe ist der Verschluß des Luftrohrs 
zu regeln (vergl. Zeichnung). 
  
§5 14. 
Von besonderer Wichtigkeit ist die Verwerthung der Ofenwärme zur Luft- 
erneuerung in den Schulzimmern. Die Verbindung von Lüftungseinrichtungen 
mit den Zimmeröfen soll theils zur Wegführung der verbrauchten Zimmerluft, 
theils zur Einführung und Erwärmung frischer Außenluft dienen. Dazu ist 
erforderlich, daß neben jedem Rauchrohr ein Lüftungsrohr von etwa 15/20 cm 
Weite angelegt werde. Sind 2 oder mehrere Rauchrohre neben einander vor- 
handen, so ist je zwischen 2 Rauchrohren immer ein Lüftungsrohr einzufügen. 
In jedem Schulzimmer erhält das zugehörige Lüftungsrohr 2 durch Klappen 
und Gitter verschließbare Oeffnungen, welche in je 20 cm Entfernung vom 
Boden bezüglich von der Decke anzulegen sind. Die Verschlußklappen sind so 
zu verbinden, daß stets eine der beiden Oeffnungen verschlossen ist. 
1895 3
	        
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